Schülerzeitungen wieder unabhängig
Kreis Plön – Wie nun nach Veröffentlichung der Schlussakte bekannt wurde, setzte der Petitionsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages nach fast fünfmonatiger Beratung auf seiner letzten Sitzung am 6. Mai ein klares Zeichen für die Pressefreiheit, und greift nun per Intervention in das neue Schulgesetz ein. Hintergrund ist die im Dezember 2007 eingereichte Petition der Schüler Union (SU) im Kreis Plön.
Die Schülerorganisation beklagte sich, dass unter den bisherigen gesetzlichen Regelungen auch der Verkauf von Schülerzeitungen unter das schulische Warenverkaufsverbot fiel. Erlaubt wurde den jungen Nachwuchs-Redakteuren im Land zwar die Herausgabe von Schülerzeitungen, nicht aber deren Verkauf. In weiterer Instanz hätte die jeweilige Schulkonferenz über eine Ausnahme zu entscheiden gehabt.
Kritischen Schülern, so die Befürchtung, hätte seitens der Schulkonferenz einfach der Finanzhahn zugedreht werden können – eine Zensur auf kaltem Wege. Denn ohne die Einnahmen aus dem Einzelverkauf sei das Aus für zahlreiche Schülerzeitungen vorprogrammiert gewesen. „Schülerredakteure können die entstehenden Druckkosten unmöglich selbst tragen! Ein rein kostendeckender Verkauf ist unabdingbar.“, argumentierte Jan-Philip Blumenscheit (16), SU-Kreisvorsitzender, vor dem Beschwerdeausschuss des Landtages.
Das Recht auf Herausgabe einer Schülerzeitung stand für ihn unmittelbar im Zusammenhang mit dem Recht auf Verkauf einer Schülerzeitung. Zudem verwies er mit seinen Mitstreitern auf das Schulgesetz, nachdem eine Schülerzeitung nicht dem Verantwortungsbereich der Schule und letztlich deren Abhängigkeit unterstehe. Mit der finanziellen Angewiesenheit auf einen positiven Beschluss der Schulkonferenz, stünden die eigentlich unabhängigen Zeitungen aber gerade wieder in der schulischen Abhängigkeit.
Blumenscheit, selbst Schulkonferenz-Mitglied am Heikendorfer Heine-Gymnasium, kennt die Stimmung im höchsten Schul-Gremium. „Machen Schüler dort mal wirklich den Mund auf, um der Schulleitung nicht nur ‚Bravo!’ zuzurufen, werden auch schon Redeverbote erteilt. Dort den Verkauf einer Schülerzeitung genehmigt zu bekommen, ist nicht so einfach, wie man sich es im Bildungsministerium wohl bisher vorstellte.“
Umso größer ist die Freude über das im Petitionsausschuss erzielte Ergebnis, welches maßgeblich auf der Stellungnahme des Staatssekretärs Dr. Wolfgang Meyer-Hesemann beruht.
Das Bildungsministerium kam –nach Eingriff des Petitionsausschusses- zu der Auffassung, dass der Verkauf von Schülerzeitungen nicht mehr genehmigungspflichtig sei, weder von der Schulkonferenz, noch von der Schulbehörde.
Die Neutralität der Schulkonferenz gegenüber Genehmigungen von Schülerzeitungsverkäufen ohne Blick auf deren inhaltliche Ausrichtung konnte nach dem neuen Schulgesetz nicht mehr gewährleistet werden, ebenso wie die außerschulische Verantwortung der Schülerpublikationen, lautet die offizielle Begründung in der Schlussakte.
Mit dem neuen Beschluss wurde sogar die Regelung des alten Schulgesetzes übertroffen. Nach dieser hätten Schülerzeitungen zumindest formal bei der Schulbehörde genehmigt werden müssen.
Die Schüler Union spricht von einem Erfolg für alle Schülerinnen und Schüler im Land und einem großen Tag für die Pressefreiheit, die nun auch wieder komplett an die Schulen zurückgekehrt sei.
Sichtlich erfreut zeigte sich auch der junge CDU-Landtagsabgeordnete und Antragsbearbeiter im Petitionsausschuss, Axel Bernstein, der der Schüler Union ein promptes Gratulationsschreiben zukommen ließ.