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Junge Union im Kreis Plön

Junge Union formuliert Ziele für eine gute Bildungspolitik

An dem vergangenen Wochenende hat die Junge Union im Kreis Plön einen Beschluss zur Bildungspolitik gefasst. Unter der Leitung des Stellvertretenden Kreisvorsitzenden André Jagusch wurde ein Positionspapier erarbeitet, dass nicht nur die Probleme der Schulen thematisiert, sondern auch Berufliche Bildung und Hochschulen beleuchtet. So müssen nach Ansicht der Jungen Union im Kreis Plön folgende Sachen geändert werden:

· Die Beurteilung der SchülerInnen in der Grundschule muss umgewandelt werden. Statt ausschließlich auf schriftliche Beurteilungen zu setzen, werden ab der zweiten Klasse auch Noten vergeben. Ab der dritten Klasse gibt es nur noch Noten. Die Empfehlungen der Lehrer für den Besuch der weiterführenden Schulen sollen künftig auf Grundlage von schriftlichen Prüfungen im 4. Schuljahr erfolgen, die finale Entscheidung jedoch weiterhin den Eltern überlassen bleiben. Gleichzeitig soll in der Orientierungsstufe aber auch die Durchlässigkeit nach oben verbessert werden. Die Junge Union steht zum dreigliedrigen Schulsystem.

· Nach der neunten Hauptschulklasse werden generell Abschlussprüfungen eingeführt. Das freiwillige zehnte Hauptschuljahr soll nach wie vor erhalten bleiben. Die Junge Union fordert verstärkt den Einsatz von männlichen Lehrkräften in Hauptschulen, gerade in sozial schwierigen Umfeldern.

· Die Schulzeit der Gymnasien wird um ein Jahr verkürzt. Durch die Einführung eines Zentralabiturs werden gleiche Prüfungsbedingungen für alle SchülerInnen geschaffen.

· Die Berufsschulen haben im Vergleich zu anderen Schulen zu wenig Lehrer. Daher sollen die Lehrerstellen nach der tatsächlichen Schülerzahl berechnet werden und nicht nur nach dem Bedarf, der sich aus der Zahl der BerufsschülerInnen in der dualen Ausbildung ergibt. Die Junge Union bekennt sich zur dualen Berufausbildung und fordert Betriebe auf ihrer Verantwortung gegenüber der jungen Generation gerecht zu werden.

· Die Junge Union lehnt die Einführung von Studiengebühren grundsätzlich ab. Deshalb soll es Studiengebühren erst nach dem Überschreiten des vierten Semesters nach der Regelstudienzeit geben. Ebenso werden Studiengebühren für StudentenInnen erhoben, die ihr Arbeitsleben schon hinter sich haben. Diplom- und Magisterstudiengängen soll es weiterhin parallel zu Bachelor- und Masterstudiengängen geben.

Das vollständige Positionspapier steht hier (PDF-Datei) zum Download als PDF zur Verfügung.

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